FAQ –
Häufige Fragen ZUR OGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe und Fragen rund um die Offene Ganztagsschule erklärt.

Aufnahmeanträge

Die aktuellen Aufnahmeanträge finden Sie in unserer Schulübersicht. Klicken Sie dort bitte auf die entsprechende Schule und laden Sie sich dann den passenden Antrag (siehe rechte Seite im jeweiligen Schulprofil) als PDF herunter.

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Essensbeitrag

Für das schultägliche Mittagessen wird von Rapunzel für ein Schuljahr ein Essensbeitrag erhoben und eingezogen. Um diesen Jahresbeitrag hinsichtlich der Belastung für die Eltern möglichst gleichmäßig zu verteilen, wird dieser, genauso wie der kommunale Elternbeitrag, auf die 12 Monate eines Schuljahres aufgeteilt (1.8.-31.7 eines Jahres) und somit monatlich eingezogen, unabhängig von der Lage der Ferien. Bei Anmeldung für die Ferienspiele wird ein separater zusätzlicher Essensbeitrag erhoben und eingezogen.

Über die Programme „Bildung und Teilhabe“ (BuT) sowie „Alle Kinder essen mit“ (AKem) können Sie beim zuständigen Jobcenter (BuT) und dem zuständigen kommunalen Amt (AKem, in der Regel Jugendamt) eine teilweise Bezuschussung des Essensbeitrags beantragen. Liegt ein entsprechender Bescheid der zuständigen Behörde bei uns vor, können wir den Bezuschussungsanteil beim Essensbeitrag entsprechend berücksichtigen.

Elternbeitrag

Zur Deckung des kommunalen Eigenanteils im Rahmen der Förderung des Offenen Ganztags, erheben die Kommunen einen Elternbeitrag, der für die Dauer eines Schuljahres (1.8.-31.7 eines Jahres) monatlich eingezogen wird. Die Elternbeiträge sind dabei in der Regel sozial gestaffelt und richten sich nach den Einkommensverhältnissen der Eltern. Die Höhe sowie die Staffelung der Elternbeiträge können Sie der jeweils gültigen Satzung Ihrer Kommune entnehmen.

Laufzeit und Kündigung

Auf Grund der unterschiedlichen Kooperationsvereinbarungen in den verschiedenen Kommunen, gibt es auch kommunal unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsfristen der OGS-Verträge. In der Regel handelt es sich jedoch um Verträge, die für die gesamte Grundschulzeit oder aber für ein Schuljahr abgeschlossen werden und sich ohne entsprechende fristgerechte Erklärung der Vertragsparteien automatisch um ein Schuljahr verlängern. Welche Kündigungsfristen gelten, für den Fall, dass keine automatische Verlängerung des Vertrages gewünscht ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen unter Wahrung der jeweils gültigen Frist gegenüber dem Vertragspartner.

HürthBetreuungsvertrag endet automatisch zum Schuljahresende
www.huerth.de/familiesoziales/schulen/betreuung.php
Bedburg31. Mai
www.bedburg.de
Brühl31. Mai
www.bruehl.de
Erftstadt15. März
www.erftstadt.de
Köln31. Mai
www.stadt-koeln.de
Duisburg31. Mai
www.duisburg.de
BergheimBetreuungsvertrag endet automatisch zum Schuljahresende
ogs.bergheim.de
Wesseling4 Wochen vor Beginn der Schulferien. Hier muss die schriftliche Kündigung bei Rapunzel Kinderhaus e.V. und bei der Stadt Wesseling vorliegen.

Teilnahmeregelungen

Um die Ziele des Offenen Ganztags, verlässliche Schulzeiten zu ermöglichen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Bildungsauftrag umzusetzen, gibt es in Konkretisierung des Grundlagenerlasses des Ministeriums in den Offenen Ganztagsschulen in Trägerschaft von Rapunzel Kinderhaus e.V. verlässliche Teilnahmeregelungen. In der Regel können die Kinder um 15 Uhr und um 16 Uhr abgeholt oder nach Hause entlassen werden. Durch die Teilnahmeregelungen kann ein verlässlicher, geregelter OGS-Alltag mit festen Ritualen, Abläufen und Bezugspersonen entstehen. In einzelnen begründeten Ausnahmefällen kann in Rücksprache mit der OGS-Leitung, die sich mit der Schulleitung abstimmt, ein Kind auch zu einer anderen Uhrzeit abgeholt oder nach Hause entlassen werden. Bei regelmäßigen Terminen, die dazu führen, dass keine regelmäßige und tägliche Teilnahme innerhalb der Teilnahmeregelungen möglich ist, sollte überlegt werden, ob ein anderes Betreuungsangebot, z.B. im Rahmen des Verlässlichen Halbtags, für den individuellen Bedarf sinnvoller wäre.

Ferienspiele

In vielen Kommunen bieten wir bei entsprechendem Bedarf auch eine Ferienspielbetreuung an. In den Ferienspielen können die Kinder in der Regel um 8 Uhr in die jeweilige OGS kommen und erleben dort bis 16 Uhr ein abwechslungsreiches und altersgerechtes freizeitpädagogisches Ferienprogramm. Die Ferienspiele stehen regelmäßig unter einem bestimmten Thema (z.B. Piraten, Mittelalter, Märchen, Olympiade uvm.), zu welchem verschiedene Ausflüge und Aktionen mit den Kindern geplant und durchgeführt werden. Je nach Bedarf finden die Ferienspiele in einer Kommune zentral an einer Schule für alle Kinder im Schuleinzugsgebiet statt. Für die Ferienspiele wird ein separater Essensbeitrag erhoben und eingezogen. Je nach kommunaler Förderung wird zusätzlich ein Elternbeitrag für die Ferienspiele erhoben und eingezogen.

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf lernen gemeinsam unter dem Dach der Ganztagsschule. Dem Leitbild von Inklusion, ressourcen- und kompetenzorientiert zu arbeiten, sowie eine gelebte Kultur der Achtsamkeit des Miteinanders und Ermöglichung der Vielfalt im Rahmen des Offenen Ganztags zu initiieren, fühlt sich Rapunzel Kinderhaus e.V. verpflichtet. Wir haben dabei vor allem die Förderung und Unterstützung aller Kinder mit ihren jeweiligen Stärken und Ressourcen im Blick, so dass eine umfassende Inklusion aller Kinder für uns selbstverständlich ist.

Im Rahmen einer ganzheitlichen Förderung von Kindern im Offenen Ganztag, gibt es für Kinder mit besonderen Bedarfen an einigen Schulen zusätzliche Förderangeboten in Klein(st)gruppen. Im Rahmen einer engen Kooperation mit unserem langjährigen Kooperationspartner, der Therapiepraxis Köln, bieten wir an einigen Kölner Schulen des Gemeinsamen Lernens folgende Förderangebote an:
- Kunsttherapie
- Tiergestützte Therapie
- Sprachtherapie

Auch durch MitarbeiterInnen der Rapunzel-Teams finden Förder- und Forderangebote statt. Zu unseren Teams zählen dabei Motopädinnen, Ergotherapeuten, Sprach - und Kunsttherapeuten sowie Sonderpädagoginnen. Durch gemeinsam mit der Schule abgestimmte Förderkonzepte, werden in diesen Bereichen ebenfalls entsprechende Förderbänder für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf implementiert. 

Gemeinsames Lernen

Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf lernen gemeinsam unter dem Dach der Ganztagsschule. Dem Leitbild von Inklusion, ressourcen- und kompetenzorientiert zu arbeiten, sowie eine gelebte Kultur der Achtsamkeit des Miteinanders und Ermöglichung der Vielfalt im Rahmen des Offenen Ganztags zu initiieren, fühlt sich Rapunzel Kinderhaus e.V. verpflichtet. Wir haben dabei vor allem die Förderung und Unterstützung aller Kinder mit ihren jeweiligen Stärken und Ressourcen im Blick, so dass eine umfassende Inklusion aller Kinder für uns selbstverständlich ist. 

Inklusion

Die Behindertenmenschenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist seit dem 26.03.2009 in der Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich. In Artikel 24 schreibt sie das Recht von Menschen mit Behinderungen auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung fest. Allen Kindern mit oder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf soll ein Schulbesuch einer allgemeinen Schule in Wohnortnähe und die notwendige individuelle Förderung ermöglicht werden.

Im Rahmen des Offenen Ganztages bei Rapunzel Kinderhaus e.V. findet sich dieser Anspruch in der pädagogischen Arbeit wieder. Leitziel ist die Wertschätzung und Anerkennung von Diversität und Heterogenität. Seit dem Schuljahr 2009/10 sind mehrere Schulen des Offenen Ganztages von Rapunzel Kinderhaus e.V. Schulen für „Gemeinsames Lernen“. Des Weiteren betreuen wir in Grund- und weiterführende Schule im sozialen Brennpunkt sowie Schulen mit hohem Migrationsanteil.

Unser Leitziel von Teilhabe an der Gemeinschaft findet sich in der täglichen Arbeit und im projektbezogenen Handeln wieder:

  • Einsatz von Schulsozialarbeit in Grund- und weiterführenden Schulen im Vor- und Nachmittagsbereich 
  • Ganztagsklassen mit gemeinsamen Lernen und Rhythmisierung sowie vernetztes Arbeiten von Vor- und Nachmittag 
  • Einsatz von therapeutischen Angeboten im Nachmittagsbereich für Kinder mit und ohne Behinderungen 
  • Mitarbeit von MotopädInnen, KunsttherapeutInnen und HeilpädagogInnen als Bestandteil unserer Teams sowie externer Kooperationspartner wie das Therapiezentrum Köln-Lindenthal und das Hochbegabtenzentrum Rheinland in Brühl
  • Interkulturelle Arbeit und die Zusammenarbeit mit den Sozialraumkoordinatoren 

Bewegliche Ferientage

Je nach Bedarf bieten wir im Rahmen der OGS auch eine Betreuung für bewegliche Ferientage an.