Liebe Eltern,
ab dem 15. Juni 2020 soll langsam wieder „Normalität“ – soweit dies möglich ist – mit der Wiederaufnahme des Regelunterrichts sowie des OGS-Betriebs und weiterer Betreuungsangebote Einkehr halten. Unsere Rapunzelteams freuen sich sehr Ihre Kinder ab kommender Woche wieder umfänglich verlässlich betreuen zu können. Trotz einiger Einschränkungen hinsichtlich des pädagogischen Alltags zur notwendigen Sicherung des Infektionsschutzes, werden zentrale Eckpunkte des regulären OGS-Alltags wie gewohnt stattfinden können. Dazu gehört auch ein warmes Mittagessen über unsere Caterer, das ab dem 15.06.2020 flächendeckend in vielen OGSen wieder angeboten wird.
Neben dem OGS-Betrieb finden auch die Betreuungsangebote VHT und ÜMI all inclusive wieder statt, so dass wir Ihnen insgesamt das Verfahren zur Abrechnung der Essensbeiträge und Elternbeiträge erläutern möchten:
Mittagessen:
Ausgangslage ist, dass zum Monat April 2020 sowie für Mai und Juni keine Essensbeiträge regulär abgebucht wurden. Während der Schulschließungen wurde z.T. im Rahmen des Notbetreuung und auch ab dem 4.5.20 mit Wiederaufnahme des OGS-Betriebs an den Präsenztagen ein warmes Mittagessen angeboten. Hier hat bislang noch keine Abrechnung stattgefunden. Ab dem 15.6.20 wird nun flächendeckend (Ausnahme Duisburg sowie Martin-Luther-Schule und Astrid-Lindgren-Schule in Brühl) wieder ein Essen über den jeweiligen Caterer bezogen.
Folgende Abrechnungsvarianten werden daher nun bis zu den Sommerferien umgesetzt:
1. Duisburg sowie Martin-Luther-Schule und Astrid-Lindgren-Brühl: Der halbe Essensbeitrag für den Monat März wird pauschal mit der Hälfte des regulären Monatsbeitrags von Juni 2020 verrechnet und somit an die Eltern mit Mittagessensvertrag (Duisburg: Regulärer Essensbeitrag 54 €, somit Erstattung in Höhe von 27 €) bzw. OGS-Vertrag inkl. Mittagessen (Brühl: Regulärer Essensbeitrag 62 €, somit Erstattung 31 €) zurückerstattet. Im Juli wird kein Beitrag abgebucht.
Ausnahme: Bei offenen Forderungen aus den Vormonaten findet zunächst eine Aufrechnung der Forderungen statt.
2. Kinder, die im Rahmen der Notbetreuung und/ oder an den OGS-Präsenztagen ein Mittagessen bestellt haben: Der hälftige Monatsbeitrag März, der erstattungsfähig ist, wird zunächst mit den Beiträgen für die Essensteilnahme während Notbetreuung und/ oder OGS Präsenztagen verrechnet (Einzelabrechnung). Etwaige Differenzen werden erstattet oder den Eltern in Rechnung gestellt. Im Juli wird kein Beitrag abgebucht.
3. Kinder, die im Rahmen der Notbetreuung und/ oder an den OGS-Präsenztagen ein Mittagessen bestellt haben und ab sofort wieder an der OGS teilnehmen: Der hälftige Monatsbeitrag März, der erstattungsfähig ist, wird zunächst mit dem hälftigen Beitrag für Juni verrechnet, so dass hier keine Abbuchung oder Erstattung stattfindet. Die Essensbeiträge für die Notbetreuung und/ oder OGS Präsenztage bis zum 12.06.2020 werden den Eltern in Rechnung gestellt. Im Juli wird kein Beitrag abgebucht.
4. Kinder, die ab dem 15.06.2020 wieder an der OGS teilnehmen (und vorher kein Essen im Rahmen der Notbetreuung und/ oder OGS-Präsenztag bestellt hatten): Der hälftige Monatsbeitrag März, der erstattungsfähig ist, wird mit dem hälftigen Beitrag für Juni verrechnet, so dass hier keine Abbuchung oder Erstattung stattfindet. Im Juli wird kein Beitrag abgebucht.
Hinweise:
1. Auch bei einer nur tageweisen Teilnahme an der OGS ab dem 15.6.2020, wird der hälftige monatliche Essensbeitrag pauschal angesetzt und als Grundlage für die Abrechnung oder Verrechnung genommen, da ab diesem Zeitpunkt der Normalbetrieb und damit die vertraglichen Rahmenbedingungen eines pauschalierten Beitrags gelten, unabhängig von einer Inanspruchnahme z.B. wegen Krankheit oder wegen Nichtteilnahme aus anderen Gründen an einzelnen Tagen.
2. Die OGS Elternbeiträge werden wie bislang über die Kommunen erhoben und eingezogen. Ob und ab wann die Kommunen wieder Elternbeiträge erheben, ist kommunal unterschiedlich geregelt. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte wie bislang auch direkt an die zuständige Kommune (dort idR das zuständige Jugendamt oder Schulverwaltungsamt – Elternbeitragsstelle) VHT/ ÜMI Elternbeiträge Die Elternbeiträge Juni 2020 für VHT/ ÜMI werden anteilig mit dem Monat März 2020 verrechnet, so dass hier keine Erstattung oder Abbuchung erfolgt. Auch die Abbuchung Juli erfolgt wie vertraglich vereinbart, da es sich um einen Jahresbeitrag handelt, der auf 12 Monate umgelegt wird.
Ausnahme: ÜMI Frechen Sek I – auf Grund der weiteren Schließung der ÜMI –Angebote für die Sekundarstufe I, wird der anteilige Monat März 2020 erstattet, eine Abbuchung für Juli erfolgt jedoch ebenfalls auf Grund des pauschalierten Monatsbeitrags, der auf 12 Monate umgelegt wird.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns zu den bekannten Öffnungszeiten oder schicken uns eine Mail!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen gelingenden Start zurück an den Grundschulen und vor allem weiterhin Gesundheit! Bleiben Sie gesund!