Liebe Eltern, gerne möchten wir Sie über den aktuellem Sachstand (15.03.2020) zum Thema „Schulschließungen“ vom 16.03.2020 – 19.04.2020 und die Auswirkungen auf den Offenen Ganztag informieren:
Am kommenden Montag und Dienstag (16.03.2020 sowie 17.03.2020) können Sie Ihre Kinder in die Schulen und damit auch in den Offenen Ganztag schicken, sofern Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind/ Ihre Kinder haben. An diesen beiden Tagen findet eine Abfrage durch die Schulleitungen über Ihren Bedarf für eine Notbetreuung Ihres Kindes ab dem 18.03.2020 statt.
Der Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung wird durch den Schulträger geprüft und gilt für folgende Personengruppen, die als Schlüsselpersonen in kritischer Infrastruktur tätig sind:
• Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege dienen.
• Einrichtungen, die der Behindertenhilfe dienen.
• Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
• Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz).
• Einrichtungen der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).
• Einrichtungen der Lebensmittelversorgung. • Einrichtungen, die der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz, und Verwaltung dienen.
• Betreuungskräfte, die in Kitas / Kindertagespflegestelle / Heilpädagogischer Kita / Schule / OGS Kinder betreuen.
Dabei muss nachgewiesen werden, dass Sie entweder alleinerziehend sind und einer der vorbenannten Berufsgruppen angehören oder beide Elternteile in den vorbenannten Berufsgruppen tätig sind. Außerdem muss durch den Arbeitgeber bescheinigt werden, dass Sie unabkömmlich am Arbeitsplatz und keine Möglichkeit besteht eine anderweitige private Betreuung in Anspruch zu nehmen. Weiterhin darf Ihr Kind weder die Corona-spezifischen Krankheitssymptome aufweisen, innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben oder aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sein. Die genauen Prüfvoraussetzungen werden in den von den Schulträgern zur Verfügung gestellten Abfragebögen genau benannt. Wir bitten Sie diese so schnell wie möglich auszufüllen, damit eine möglichst zeitnah und verlässliche Planung des Notfallbetreuungsangebots von Schule und Ganztag erfolgen kann in Abstimmung mit den Kommunen.
Ab dem 18.03.2020 werden sodann nur noch die Kinder betreut, für die der Schulträger eine positive Entscheidung zur Teilnahme an der Notfallbetreuung ausspricht. Unser OGS-Personal wird die OGS-Kinder bis 16 Uhr (bzw. bei einer Spätbetreuung ggf. auch länger) sowie die Kinder des Verlässlichen Halbtags bis zum Ende der 6. Stunde verlässlich in den bisherigen Gruppen betreuen.
Dabei werden zur Vermeidung von neuen Infektionsgruppen grundsätzlich keine Durchmischungen der Gruppen oder der Gruppenmitarbeiter*innen vorgenommen. Hinsichtlich des Mittagessens werden wir am Montag und Dienstag in Abstimmung mit den Schulträgern entscheiden, ob eine Belieferung durch unsere Caterer möglich ist, oder ob eine Verpflegung durch die Eltern gewährleistet werden muss. Für alle Eltern gilt dabei, dass wir den abgebuchten monatlichen Essensbeitrag März mit der Abrechnung von April verrechnen werden für die Zeit der Nichtteilnahme am Mittagessen ab dem 18.03.2020 (Ausnahme wie zuvor benannt für Kinder in einer Notbetreuung, sofern keine eigenverantwortliche Verpflegung durch die Eltern erfolgen muss).
Der Zeitraum der Schulschließungen betrifft auch die Osterferien und damit an vielen OGSen auch die Osterferienspiele, die ebenfalls nicht stattfinden können. Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass auch zu den Zeiten der geplanten Osterferienspiele (kommunal und schulstandortspezifisch unterschiedlich je nach Schließtagen), eine Notbetreuung für OGS-Kinder von Eltern mit einem Anspruch (Schlüsselpersonen in kritischer Infrastruktur), von uns durchgeführt wird. Hierzu halten wir die betreffenden Eltern auf dem Laufenden und informieren Sie sobald uns neue Informationen vorliegen.
Wir sind sicher, dass wir die vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam meistern werden und wünschen Ihnen und Ihren Familien alle Gute und vor allem: Bleiben Sie gesund!