Schulbegleitung

Schulbegleitung ist eine Maßnahme der Integrationshilfe nach den sozialrechtlichen Vorschriften, die Kindern mit Behinderungen durch verlässliche Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung des Schul- und OGS-Tages hilft.

Eine Schulbegleitung wird durch die Eltern für ihr Kind beim zuständigen Sozialamt oder Jugendamt beantragt. Bei körperlichen und geistigen Behinderungen wird die Schulbegleitung beim zuständigen Sozialamt beantragt (§ 54 SGB XII). Bei (drohenden) seelischen Behinderungen ist hingegen das Jugendamt zuständig (§ 35 a SGB VIII iVm § 54 SGB XII).

Rapunzel Inklusionsbegleiter*innen

Wir verstehen uns als Mitverantwortliche für die Gestaltung von inklusiven Bildungseinrichtungen für alle Kinder und sind anerkannter Träger für den Bereich Inklusionsbegleitung: 

Das Konzept der „Rapunzel Inklusionsbegleiter*innen“ basiert auf dem Gedanken, dass Kinder mit Bedarf nach einer schulischen Integrationshilfe, umfassend gefördert werden können und im Zentrum des inklusiven Handelns stehen, wenn sie verlässliche und beständige Bezugspersonen über den gesamten Tagesablauf haben, die im System Schule/ OGS und dem entsprechenden pädagogischen Konzept als fester Bestandteil implementiert sind und sie im Tagesverlauf begleiten. Die „Rapunzel-Inklusionsbegleiter*innen“ werden über den Träger des Offenen Ganztags, Rapunzel Kinderhaus e.V., beschäftigt und in Abstimmung mit der Schule eingesetzt. Grundlage kann zum einen die „Pooling-Lösung“ sein, aus der die jeweiligen Fördermittel bereitgestellt werden für einen festen "Pool" an Inklusionsbegleitungen, die je nach Begleitungs- und Unterstützungsbedarf der Kinder eingesetzt werden oder aber auch Einzelfalllösungen mit den Sozial- und Jugendämtern. Neben dem Einsatz am Vor- und Nachmittag und der dadurch ermöglichten Teilnahme an den Angeboten der OGS, entstehen dadurch viele Vorteile und Synergieeffekte:

  • Ermöglichung der Teilnahme an der OGS für alle Kinder
  • Bedarfsgerechter Einsatz im Unterricht und im Offenen Ganztag
  • Implementierung ins Ganztags- und Schulkonzept in pädagogischer Hinsicht (umfassende Förderung, Entwicklung von Raum- und Gruppenkonzepten etc.)
  • einheitliche Fach- und Dienstaufsicht beim Träger der OGS Rapunzel Kinderhaus e.V. für die Inklusionsbegleiter*innen
  • Verlässliche Bezugsperson für Kinder
  • Einbindung in Gruppensystem der OGS (keine „Exklusivität“ der Inklusionsbegleitung, Betreuung von Gruppe/ mehreren Kindern je nach Situation und Bedarf)
  • Flexiblerer Einsatz
  • Keine Abhängigkeit von Einzelanträgen der Eltern (Wegfall der Bewilligung zB bei Schulwechsel)
  • hohe Fachlichkeit, Qualifizierung und Fachberatung durch Rapunzel Kinderhaus e.V.

Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Rapunzel Inklusionsbegleiter*innen? Dann klicken Sie hier für unsere aktuellen Stellenangebote!

Bei Fragen zum Bereich Inklusionsbegleitung, können Sie sich gerne an unsere zuständige Mitarbeiterin Frau Isabelle Leuchtenberg wenden!